Prüfung
Die 10.Klasse wird nach der neuen Prüfungsordnung 2013 geprüft werden.
Zuerst müssen die Schüler die mündliche Sprachkompetenzprüfung in Englisch ablegen, sie heißt offiziell "verbindliche, dezentrale mündliche Prüfung".

Außerdem gibt es drei schriftliche Prüfungen. Die schriftlichen Prüfungsleistungen können in einer freiwillig gewählten mündlichen Prüfung verbessert werden. Das war bisher auch schon so.
Schriftliche Prüfungen

Deutsch 07.05.2013
Mathematik 14.05.2013
Englisch 04.06.2013

Mündliche Prüfung

Neu dazu kommt eine mündliche Prüfung, die nach Wahl der Schüler im Fächerverbund Materie-Natur-Technik oder im besuchten Wahlpflichtfach stattfindet.
Die Schüler können ein Schwerpunktthema benennen, das in die mündliche Prüfung des jeweiligen Faches einbezogen wird. Die mündliche Prüfung orientiert sich überwiegend an dem Stoffgebiet der Klasse 10 mit dem Bildungsziel des Werkrealschulabschlusses und kann in Teilen neben dem Prüfungsgespräch auch eine Präsentation umfassen. Die Prüfungszeit beträgt etwa 15 Minuten pro Schüler und Fach.

Projektprüfung?

Die Projektprüfung in Klasse 10 entfällt.
Mathematik, schriftlich
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Grundkenntnisse – Aufgaben zu allen Leitideen auf dem Niveau
Wahlaufgaben – Jede Wahlaufgabe besteht aus drei Aufgabenteilen
a)-Teil: anwendungsorientierte Aufgaben auf dem Niveau A
b)-Teil: anwendungsorientierte Aufgaben auf dem Niveau B
c)-Teil: anwendungsorientierte Aufgaben auf dem Niveau C

Von den jeweils vier a)-, vier b)- und vier c)-Teilen bearbeitet die Schülerin oder der Schüler jeweils drei Aufgabenteile, die sie selbst wählen können.
Bearbeitet eine Schülerin oder ein Schüler mehr als drei a)-, b)- oder c)-Teile, so werden die besten drei Aufgabenteile gewertet.

In den Wahlaufgabenteilen sind zwei Aufgaben mit dem Hinweis TK versehen.

NEU: Die mit TK gekennzeichneten Aufgabenteile können entweder unter Verwendung eines
Taschenrechners auf einem Blatt oder am PC mit einem Tabellenkalkulationsprogramm
bearbeitet werden.
Die Schulleitung bestimmt in Absprache mit den Fachlehrkräften die Bearbeitungsoption und informiert die Schülerinnen und Schüler möglichst frühzeitig hierüber.
Ein Wahlrecht der Prüfungsteilnehmer ist damit nicht verbunden.
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